Ziele

  1. Die Stiftung dient der Förderung der Bildenden Kunst. Sie verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
    a)  Ankauf von Gegenständen der Bildenden Kunst zum Zwecke ihrer öffentlichen Ausstellung oder zur unentgeltlichen Weitergabe an die in Abs. 3 genannten Körperschaften.
    b) Durchführung von öffentlichen Ausstellungen.
    c) Gewährung von Finanzierungshilfen an die in Abs.3 genannten Körperschaften für den Ankauf oder für die Ausstellung von Gegenständen der Kunst.
  3. Die Stiftung kann finanzielle oder sachliche Mittel auch anderen steuerbegünstigten Körperschaften des bürgerlichen oder des öffentlichen Rechts zur Verfügung stellen, wenn diese damit Maßnahmen
    nach Abs. 2 fördern.
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