Satzung

Zwecke der Förderung

Die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere die Erhaltung und Weiterentwicklung des künstlerischen Werkes von Lutz Ackermann und des von Ihm geschaffenen Skulpturenparks in Gäufelden.

Die Unterstützung bildender Künstler aus aller Welt durch Vergabe von Stipendien zur Bestreitung von Aufwendungen, die mit der künstlerischen Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar zusammenhängen und durch die Überlassung des Ateliers von Lutz Ackermann nach dessen Tod.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung; sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die Mittel der Stiftung dürfen nur für den satzungsmäßigen Zweck verwendet werden. Es darf keine Person oder sonstige Einrichtungen durch Zuwendungen, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

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